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Die gesetzlichen Krankenkassen sehen aufgrund der„Krebsfrüherkennungsrichtlinien“ die nachfolgend aufgeführten Vorsorgeleistungen vor:
Ab dem 20. Lebensjahr
| Blutdruckmessung, Krebsabstrich, Tastuntersuchung des inneren Genitales | Ab dem 30. Lebensjahr
| Zusätzlich Tastuntersuchung der Brust | Ab dem 50. Lebensjahr
| Zusätzlich rektale Tastuntersuchung und Standardtest auf occultes Blut im Stuhl, Inspektion der Haut |
Medizinisch sinnvoll und wünschenswert sind darüber hinaus die folgenden
Wahlleistungen im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchungen
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